Versicherungsschutz für ehrenamtlich Aktive in Hessen

Die Hessische Landesregierung fördert und unterstützt im Rahmen ihrer Ehrenamtskampagne "Gemeinsam aktiv - Bürgerengagement in Hessen" das freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger in vielfältiger Weise. Dabei wurde deutlich, dass viele ehrenamtlich Tätige sich Gedanken darüber machen, ob sie bei ihrem Einsatz für die Gemeinschaft ausreichend gegen Unfall- und Haftpflichtrisiken versichert sind. In der Tat war der Versicherungsschutz freiwillig Engagierter bislang oftmals lückenhaft.

 

Auf Initiative von Ministerpräsident Roland Koch hat daher das Land Hessen als erstes Bundesland Rahmenverträge zum Schutz der hessischen Freiwilligen abgeschlossen, die bestehende Lücken im Versicherungsschutz subsidiär schließen und so zur weiteren Entwicklung und Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Hessen beitragen sollen. "Wir wollen alle Hürden und Unsicherheiten auf dem Weg zu ehrenamtlichem Engagement beiseite räumen und sicherstellen, dass die vielen freiwillig Aktiven bei ihrem dankenswerten Einsatz für die Gemeinschaft ausreichend abgesichert sind", sagte der Hessische Ministerpräsident anlässlich der Vorstellung der Rahmenverträge.

 

Da es sich um Rahmenverträge des Landes handelt, ist eine gesonderte Anmeldung einzelner Initiativen oder Personen nicht erforderlich, um den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können. Es genügt, sich im Schadensfall an die Sparkassen-Versicherung als Vertragspartner des Landes zu wenden, die dann bei Vorliegen der nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen die Schadensregulierung übernehmen wird.

 

Unfallversicherung

 

1. Versicherter Personenkreis

 

Wer ist versichert?

 

In Hessen ehrenamtlich tätige Personen oder Personen, deren ehrenamtliches Engagement von Hessen ausgeht (etwa bei Hilfstransporten ins Ausland)

 

Welche Tätigkeiten sind versichert?

 

Freiwilliges und gemeinwohlorientiertes, bürgerschaftliches Engagement, das in Ehrenämtern oder Vereinigungen aller Art abgesehen von Aufwandsentschädigungen unentgeltlich geleistet wird.

 

Wer ist nicht versichert?

 

Personen, die gesetzlich oder privat bereits unfallversichert sind. Sollten die Leistungen daraus geringer sein als die des Rahmenvertrages mit dem Land Hessen, wird die Differenz entsprechend ausgeglichen. Rentenleistungen für Unfallinvalidität werden dabei in eine einmalige Kapitalleistung umgerechnet. Nicht versichert sind ferner Personen, für die zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden muss, etwa für Mitglieder freiwilliger Feuerwehren bei dienstlicher Tätigkeit. Der Unfallrahmenvertrag ersetzt auch keine bestehende Vereins- oder Verbandsunfallversicherung.

 

2. Versicherte Leistungen

 

Im Fall dauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit durch einen Unfall (Invalidität) je nach dem Grad der Beeinträchtigung bis zu 150.000,- Euro.

Im Todesfall 10.000,- Euro.

Für Bergungskosten je nach Kostenaufwand bis zu 5.000,- Euro, soweit kein anderer Leistungsträger (Krankenversicherung, ADAC-Schutzbrief usw.) vorhanden ist.

Ersatz von Kosten für die Bergung des Unfallopfers sowie weiterer Kosten wie etwa für Transport ins Krankenhaus, zusätzlicher Aufwand für vorzeitige oder verspätete Rückkehr aus dem Ausland.

 

3. Schadenbeispiele Unfallversicherung

 

Eine beim Weihnachtsbasar einer Hilfsorganisation ehrenamtlich tätige Helferin erleidet auf dem direkten Nachhauseweg einen schweren Autounfall und verliert das Augenlicht.

Ein Vorstandsmitglied eines Wandervereins organisiert einen Wandertag. Als Führer der Wanderung stürzt er in unwegsamem Gelände rücklings mit dem Kopf auf einen scharfen Felsstein und erleidet tödliche Verletzungen.

Die Bürgerinitiative "Sauberer Wald" will an einem Wochenende ein Waldgrundstück von Unrat säubern. Ein Helfer der Bürgerinitiative entfernt Unrat von einem Hochsitz. Dieser stürzt infolge Baufälligkeit um. Der Helfer erleidet eine Querschnittslähmung.

 

Haftpflichtversicherung

 

Schäden, die ehrenamtlich Tätige ohne Leitungs- und Aufsichtsfunktion in Ausübung ihres Ehrenamtes verursachen, werden nach einer Fachinformation des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft grundsätzlich von der privaten Haftpflichtversicherung ersetzt. Werden Engagierte jedoch in verantwortlicher Position tätig, etwa als ehrenamtliche Vorstandsmitglieder, sind sie nicht durch ihre private Haftpflichtversicherung geschützt. Diese Lücke hat das Land Hessen durch den gegenüber bestehenden Versicherungen subsidiär wirkenden Rahmenvertrag geschlossen. Sofern ausnahmsweise keine eigene Privathaftpflichtversicherung besteht, erhalten auch in Vereinigungen aller Art nicht verantwortlich Tätige über diesen Rahmenvertrag Versicherungsschutz für Schäden, die sie in Ausübung ihrer Tätigkeit für die Vereinigung verursachen.

 

1. Versicherter Personenkreis

 

Versicherungsschutz besteht für in Hessen ehrenamtlich Tätige und Personen, deren ehrenamtliches Engagement von Hessen ausgeht. Damit sind vor allem verantwortlich Engagierte in rechtlich unverbindlichen Zusammenschlüssen, wie etwa Interessengemeinschaften und Initiativen, aber auch in nicht eingetragenen Vereinen und kleinen eingetragenen Vereinen abgesichert. Es gilt lediglich eine geringe Selbstbeteiligung von 100 Euro. Ehrenamtlich Tätige sollen so vor größeren und im Extremfall existenzbedrohenden Haftungsrisiken geschützt werden.

 

Der hessische Rahmenvertrag ersetzt hingegen nicht die Vereinshaftpflichtversicherung. Diese sollte insbesondere von größeren Vereinen unbedingt eigenständig abgeschlossen werden. Grundsätzlich gilt auch, dass bei der Durchführung von Veranstaltungen mit externen Besuchern jeweils eigene Veranstalter-Haftpflichtversicherungen abzuschließen sind.

 

2. Versicherte Leistungen

 

Die Erfahrung zeigt, dass Schadenfälle unter Umständen bis in den siebenstelligen Bereich hineinreichen können. Deshalb sieht der Rahmenvertrag eine Versicherungssumme von zwei Millionen Euro pauschal für Personen- und/oder Sachschäden vor. Damit werden ehrenamtlich Tätige vor möglicherweise existenzbedrohenden Schadenersatzansprüchen bewahrt.

 

3. Schadenbeispiele Haftpflichtversicherung

 

Ein Mitglied einer Elterninitiative zur Verschönerung des Kindergartenspielplatzes baut Mobiliar für eine Spendenaktion auf. Durch einen Fehler beim Aufbau bricht eine Bank zusammen, und ein auf ihr sitzender Besucher verletzt sich.

Ein Vorstandsmitglied eines Wandervereins organisiert einen Wandertag und legt irrtümlich eine Wanderroute fest, die durch unwegsames und gefährliches Gelände führt. Ein Wanderer stürzt und verletzt sich am Knöchel.

Die Bürgerinitiative "Sauberer Wald" will an einem Wochenende ein Waldgrundstück von Unrat säubern. Der verantwortliche Organisator weist einzelnen Teilgruppen zu säubernde Gebiete zu. Hierbei wird eine gerade angelegte Fichtenneuanpflanzung im Zuge der Säuberungsaktion zerstört. Das Forstamt erhebt Schadenersatzansprüche gegen den Organisator.

Weitere Informationen

 

Auf der Internetseite www.gemeinsam-aktiv.de wird auch eine kostenlose persönliche Online-Beratung zu Versicherungsfragen für ehrenamtlich Aktive angeboten.

 

Die Sparkassen-Versicherung hat zudem eine telefonische Hotline für alle Fragen rund um die Rahmenverträge eingerichtet, die unter der Rufnummer (01 80) 2 25 74 74 erreichbar ist (0,06 € je Anruf).



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Vorankündigung:

Am 02.06.2024  findet eine informative Wanderung durch das Usatal statt.

Nächstes Treffen:

Am Mittwoch, den 05.06.2024 findet die Mitgliederversammlung um 20.00 Uhr 

im alten Rathaus in Langenhain-Ziegenberg 

statt.

 

Ausgezeichnet mit dem Bürgerpreis Oberhessen im Wetteraukreis in der Kategorie Alltagshelden.

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